Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht (B2B). Alles zu ZUGFeRD vs. XRechnung, Übergangsfristen und wichtige Lehren aus Italien & Co., um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Der Startschuss ist gefallen: Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im deutschen B2B-Geschäftsverkehr durch das Wachstumschancengesetz verankert. Für Handwerksbetriebe bedeutet dies das Ende der "PDF-Komfortzone". Eine einfache PDF-Datei per E-Mail gilt nicht mehr als E-Rechnung.
Dieser Artikel erklärt praxisnah die Formate ZUGFeRD und XRechnung, beleuchtet die Fristen und wirft einen entscheidenden Blick zu unseren europäischen Nachbarn, um typische Start-Probleme und Liquiditätsfallen zu vermeiden.
Grundlagen: Was ist eine E-Rechnung?
Definition: Eine E-Rechnung ist ein Datensatz in einem strukturierten elektronischen Format (XML), das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen.
Die Formate im Handwerks-Vergleich
| Format | Beschreibung | Eignung für Handwerk |
|---|---|---|
| ZUGFeRD (ab 2.0) | Hybrid-Format: Ein für Menschen lesbares PDF (A-3) mit einer unsichtbar eingebetteten XML-Datei. | ⭐⭐⭐ Ideal: Der Mensch liest das PDF, die Software liest das XML. Der Gold-Standard im Mittelstand. |
| XRechnung | Reines Datenformat: Ein XML-Datensatz ohne visuelle Komponente. Sieht im Editor aus wie Programmcode. | ⭐⭐ Behörden-Pflicht: Muss oft bei Aufträgen der öffentlichen Hand genutzt werden. Ohne Viewer kaum lesbar. |
| Klassisches PDF | Bild- oder Textdatei ohne Strukturdaten. | ⚠️ Keine E-Rechnung: Gilt ab 2025 als "sonstige Rechnung". Nur noch in Übergangsfristen erlaubt. |
Der Zeitplan: Ab wann gilt was?
Der Gesetzgeber zwingt Betriebe zur Digitalisierung, gewährt aber Übergangsfristen für den Versand. Die Empfangspflicht gilt jedoch sofort.
- Ab 01.01.2025 (Empfangspflicht): Jeder Betrieb muss technisch in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen und zu archivieren. Sie dürfen eine E-Rechnung von Lieferanten oder Partnern nicht mehr ablehnen.
- Bis 31.12.2026 (Übergang Versand): Für B2B-Umsätze (Rechnungen an andere Firmen) dürfen noch Papierrechnungen und PDFs genutzt werden.
- Ab 01.01.2027 (Umsatzabhängig): Betriebe mit > 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2028 (Pflicht für alle): Die E-Rechnung ist für alle B2B-Geschäfte verpflichtend.
Wichtig: Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind von der Pflicht ausgenommen. Hier bleibt alles beim Alten.
⚠️ Blick nach Europa: Lehren aus Italien, Polen & Rumänien
Deutschland ist ein Nachzügler. Andere EU-Länder haben die E-Rechnungspflicht bereits eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen schmerzhaft, wo die Stolpersteine für Handwerksbetriebe liegen.
1. Das "Rejected Invoice" Problem (Lehre aus Italien)
Als Italien 2019 die Pflicht einführte, wurden Millionen Rechnungen vom System abgelehnt.
- Grund: Minimale Tippfehler in den Stammdaten (falsche Steuernummer, Tippfehler in der Adresse, falsches Feld im XML).
- Folge für Handwerker: Eine technisch fehlerhafte Rechnung gilt als nicht zugestellt. Die Zahlungsfrist beginnt nicht zu laufen.
- Learning: Ihre Software muss Rechnungen vor dem Versand validieren. Prüfen Sie Ihre Kundendatenbanken jetzt auf Fehler!
2. Liquiditäts-Engpass durch Ablehnung
Wenn Sie eine Rechnung schicken und der Kunde (oder dessen Portal) diese nach 10 Tagen wegen eines Formatfehlers ablehnt, müssen Sie korrigieren und neu senden.
- Gefahr: Ihr Zahlungseingang verschiebt sich um Wochen.
- Learning: Rechnen Sie in der Anfangsphase 2025 mit verzögerten Zahlungseingängen und planen Sie Liquiditätspuffer ein.
3. Die "Hybrid-Falle" (Lehre aus Rumänien)
In Rumänien schickten viele Firmen aus Unsicherheit die Rechnung digital und sicherheitshalber noch als Papier/PDF.
- Folge: Chaos in der Buchhaltung der Kunden. Rechnungen wurden doppelt eingebucht oder gar nicht bezahlt, weil Unklarheit herrschte, welches das "Original" ist.
- Learning: Entscheiden Sie sich für einen Kanal. Wenn Sie auf ZUGFeRD umstellen, kommunizieren Sie das klar.
Checkliste: Software & Prozesse
Damit Ihr Betrieb 2025 handlungsfähig bleibt, muss Ihre Handwerkersoftware folgende Punkte erfüllen:
- ✓ ZUGFeRD 2.2+ Export: Erstellung von E-Rechnungen auf Knopfdruck.
- ✓ Validierung: Automatische Prüfung auf Pflichtfelder vor dem Versand.
- ✓ E-Mail-Import: Automatisches Auslesen von empfangenen E-Rechnungen (z.B. vom Großhandel) und Vorkontierung.
- ✓ GoBD-Archiv: Rechtssichere Speicherung des XML-Datensatzes (nicht nur des PDFs!).
- ✓ Schnittstelle: Reibungslose Übergabe an den Steuerberater (DATEV).
Fazit
Die E-Rechnung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine Chance, die Büroarbeit massiv zu beschleunigen. Wer jedoch mit veralteten Stammdaten oder Software ohne Validierung startet, riskiert Zahlungsverzögerungen wie in Italien. Nutzen Sie die Übergangsfristen, um Ihre Prozesse jetzt sauber aufzustellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
Die XRechnung ist ein reiner XML-Datensatz (Maschinensprache). ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebettetem XML. ZUGFeRD ist für Handwerker besser geeignet, da man die Rechnung auch ohne Spezialsoftware lesen kann.
Muss ich für Privatkunden (Oma Erna) E-Rechnungen erstellen?
Nein. Die Pflicht gilt nur im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen). Privatkunden können weiterhin Papier- oder normale PDF-Rechnungen erhalten.
Was passiert, wenn ich weiter PDFs an Firmenkunden schicke?
Ab 2025 muss der Firmenkunde dem Empfang von "sonstigen Rechnungen" (PDF/Papier) zustimmen. Ab 2027/2028 ist dies gesetzlich nicht mehr zulässig. Zudem kann der Vorsteuerabzug gefährdet sein, wenn keine korrekte Rechnung vorliegt.
Brauche ich eine neue Software?
Wenn Sie noch mit Word oder Excel schreiben: Ja, dringend. Diese Programme können keine validen XML-Daten erzeugen. Nutzen Sie professionelle Handwerkersoftware oder Cloud-Lösungen wie Hero oder Lexware.
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