Uebersicht zu Aufbewahrungsfristen im Handwerk: 6 oder 10 Jahre, welche Unterlagen betroffen sind, wie digital archiviert und sicher geloescht wird.
Aufbewahrungsfristen: Der stille Compliance-Block im Handwerk
Schnellüberblick
- 6- oder 10-Jahres-Fristen bestimmen, welche Unterlagen wie lange bleiben.
- Fristen starten am Jahresende des Belegjahres.
- Digitale Archivierung ist erlaubt, aber muss unveraenderbar sein.
Kernaussagen
- E-Mails und Lieferscheine sind oft steuerlich relevant.
- E-Rechnungen muessen als XML und PDF archiviert werden.
- Loeschkonzepte verhindern Risiken nach Ablauf der Fristen.
Entitäten & Begriffe
- AO §147
- HGB §257
- Aufbewahrungsfristen
- Archivierung
- ersetzendes Scannen
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Viele Handwerksbetriebe fokussieren auf Angebot, Auftrag und Rechnung – die Aufbewahrungspflichten wirken dagegen wie Verwaltung. In der Praxis sind sie jedoch zentral: Wer Belege zu frueh loescht oder nicht auffindbar archiviert, riskiert bei einer Betriebspruefung Rueckfragen, Schaetzungen oder steuerliche Nachteile.
Die Grundlage liefern Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO). Beide unterscheiden zwischen 6- und 10-jaehrigen Fristen und definieren, welche Unterlagen betroffen sind.
6 Jahre oder 10 Jahre? Die wichtigsten Fristen im Ueberblick
10 Jahre aufzubewahren:
- Buchungsbelege
- Rechnungen (Ausgang und Eingang)
- Kassenbuecher
- Jahresabschluesse
- Inventare
6 Jahre aufzubewahren:
- Geschaeftsbriefe (Angebote, Auftragsbestaetigungen)
- E-Mails mit steuerlicher Relevanz
- Protokolle, die Geschaefte dokumentieren
Merksatz: Alles, was direkt buchungsrelevant ist, faellt in der Regel unter 10 Jahre.
Wann beginnt die Frist?
Die Aufbewahrungsfrist startet am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Beispiel:
- Rechnung vom 10.04.2026
- Fristbeginn: 31.12.2026
- Aufbewahrungsende (10 Jahre): 31.12.2036
Wichtig: Vor Ablauf der Frist darf nicht geloescht werden – auch nicht, wenn das Projekt abgeschlossen ist.
Digitale Archivierung: Anforderungen in der Praxis
Digital archivieren ist erlaubt und oft effizienter. Voraussetzung ist, dass Dokumente:
- vollstaendig und lesbar bleiben
- unveraenderbar archiviert werden
- schnell auffindbar sind
Ein typischer Fehler: Belege in einem Dateisystem ohne Protokollierung zu speichern. Besser ist eine Archivloesung oder ein DMS mit Versionsverwaltung.
Welche Unterlagen werden oft vergessen?
- Wartungsvertraege und Serviceprotokolle
- E-Mails mit Preisabsprachen oder Auftragsaenderungen
- Digitale Lieferscheine und Abnahmeprotokolle
- Dokumentierte Nachbesserungen
Diese Unterlagen sind in der Praxis relevant, weil sie bei Gewaehrleistungs- oder Steuerfragen benoetigt werden.
Aufbewahrung vs. Datenschutz
Aufbewahrungsfristen sind eine gesetzliche Pflicht – sie stehen daher nicht im Widerspruch zur DSGVO. Das bedeutet: Daten duerfen auch nach einem Kundenauftrag weiter gespeichert werden, solange eine Aufbewahrungspflicht besteht.
Wichtig ist aber, dass Daten nach Ablauf der Frist geloescht oder anonymisiert werden.
Praxisbeispiel: Fehler bei der Archivierung
Ein Betrieb archiviert Rechnungen als PDF im E-Mail-Postfach. Bei einer Pruefung sind die Belege nicht systematisch auffindbar. Ergebnis: Der Betrieb muss die Unterlagen nachreichen und verliert Zeit.
Lektion: Archivierung muss strukturiert und durchsucht werden koennen – nicht nur gespeichert.
Checkliste: Aufbewahrung im Handwerk
- Sind alle Buchungsbelege 10 Jahre archiviert?
- Werden Angebote und Geschaeftsbriefe mindestens 6 Jahre aufbewahrt?
- Werden E-Mails mit steuerlicher Relevanz archiviert?
- Gibt es eine klare Ablagestruktur und Suchfunktion?
- Werden Loeschfristen konsequent eingehalten?
Tabelle: Unterlagen und Fristen im Handwerk
| Unterlagenart | Frist | Beispiele |
|---|---|---|
| Buchungsbelege | 10 Jahre | Rechnungen, Kassenbelege |
| Geschaeftsbriefe | 6 Jahre | Angebote, Auftragsbestaetigungen |
| Verträge mit Buchungsbezug | 10 Jahre | Wartungsvertraege, Servicevertraege |
| Interne Notizen | variabel | nur wenn steuerlich relevant |
Diese Tabelle hilft, typische Unterlagen sauber einzuordnen.
Ersetzendes Scannen: Papier richtig digitalisieren
Papierbelege duerfen digitalisiert werden, wenn der Prozess nachvollziehbar dokumentiert ist. Dazu gehoeren:
- definierter Scanprozess
- Qualitaetskontrolle
- Schutz vor nachtraeglicher Aenderung
Ein einfacher Scan ohne Dokumentation kann bei Pruefungen problematisch sein.
Sperrfristen bei Rechtsstreit
Laeuft ein Rechtsstreit oder eine Gewaehrleistungsfrage, duerfen Unterlagen auch nach Ablauf der normalen Frist nicht geloescht werden. In solchen Faellen gilt eine Sperrfrist bis zur Klaerung.
Archivstruktur: So bleibt alles auffindbar
- Jahresordner mit Unterordnern fuer Belegtypen
- Einheitliche Dateinamen (Datum_Kunde_Belegnummer)
- Suchfunktion fuer schnelle Pruefungen
Klare Strukturen sparen im Ernstfall Stunden.
Digitale Formate: Was als Archiv gilt
Die Digitalisierung ist erlaubt, solange Dokumente lesbar und unveraenderbar bleiben. Geeignete Formate sind z.B.:
- PDF/A fuer Rechnungen und Belege
- strukturierte Datenformate fuer E-Rechnungen
- TIFF oder PNG fuer gescannte Unterlagen
Ein einfaches Bild ohne Kontext oder Indexierung ist in der Praxis oft schwer auffindbar.
E-Rechnungen: Aufbewahrung der strukturierten Daten
Bei E-Rechnungen ist nicht nur das PDF wichtig, sondern auch die XML-Struktur. Beide Bestandteile muessen archiviert werden, sonst fehlt die maschinenlesbare Grundlage.
Praxisbeispiel: Archivierung bei Servicevertraegen
Ein Wartungsvertrag erzeugt Angebote, Rechnungen, Protokolle und ggf. Nachbesserungen. Diese Unterlagen sollten gebuendelt archiviert werden, damit sie bei Rueckfragen schnell greifbar sind.
Beispiel-Liste typischer Handwerksunterlagen
10 Jahre:
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Kassenbelege
- Buchungsjournale
- Inventurlisten
6 Jahre:
- Angebote
- Auftragsbestaetigungen
- Schriftwechsel mit Kunden
- Protokolle ohne Buchungsbezug
Diese Liste ist ein guter Ausgangspunkt fuer eine betriebliche Richtlinie.
E-Mail-Archivierung als Pflicht
Viele relevante Informationen laufen heute ueber E-Mail. E-Mails mit Auftragsaenderungen, Preisabsprachen oder Reklamationen muessen archiviert werden – nicht nur der Anhang, sondern auch der Inhalt.
Aufbewahrung und Betriebspruefung
Bei Pruefungen muessen Unterlagen kurzfristig bereitgestellt werden koennen. Wer eine klare Struktur hat, spart Zeit und reduziert Rueckfragen.
Aufbewahrung von Zeiterfassung und Baustellendokumentation
Digitale Zeiterfassungen und Baustellenberichte sind oft steuerlich relevant, weil sie die Grundlage fuer Abrechnung und Nachkalkulation bilden. Auch diese Daten muessen daher im Rahmen der Aufbewahrungspflichten archiviert werden.
Loeschkonzept praktisch umsetzen
Ein Loeschkonzept muss nicht komplex sein. Ein praktikables Vorgehen:
- Jaehrliche Liste der ablaufenden Jahrgaenge erstellen
- Loeschung dokumentieren
- Stichproben pruefen
So bleibt die Archivierung sauber und nachvollziehbar.
Archivierung in der Cloud
Cloud-Systeme koennen die Archivierung erleichtern, wenn sie eine nachvollziehbare Ablage und Exportfunktion bieten. Wichtig ist, dass der Anbieter klare Angaben zur Aufbewahrungslogik macht.
Besondere Unterlagen im Handwerk
Neben Standardbelegen gibt es Unterlagen, die in der Praxis oft vergessen werden:
- Aufmass- und Regieberichte
- Protokolle von Sicherheits- und Dichtigkeitspruefungen
- Dokumentationen zu Gewaehrleistungsfaellen
Wenn diese Unterlagen abrechnungsrelevant sind, muessen sie ebenfalls archiviert werden.
Aufbewahrung im Zusammenspiel mit Versicherungen
Bei Schaeden oder Streitfaellen verlangen Versicherungen haeufig Nachweise. Eine saubere Archivierung ist daher nicht nur steuerlich, sondern auch versicherungstechnisch relevant.
Mini-Checkliste fuer die Ablagestruktur
- Jahresordner nach Kalenderjahr
- Unterordner: Angebote, Auftraege, Rechnungen, Kasse, Verträge
- Einheitliche Dateinamen mit Datum und Belegnummer
- Verantwortliche Person fuer Archivpflege
Mit dieser Struktur laesst sich ein Archiv auch ohne grosse Software sinnvoll organisieren.
Kurzvorlage fuer die Ablage
Eine einfache Vorlage hilft im Alltag: „Jahr > Belegtyp > Projekt/Kunde“. Schon diese Struktur macht Pruefungen schneller und reduziert Suchzeiten.
Kurzfazit
Wer seine Unterlagen strukturiert ablegt und die Fristen kennt, ist bei Pruefungen entspannter und spart im Alltag Suchzeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich E-Mails wirklich archivieren?
Ja, wenn sie steuerlich relevante Informationen enthalten (z.B. Preisabsprachen, Aenderungen, Nachweise).
Duerfen Papierbelege gescannt und dann vernichtet werden?
Grundsaetzlich ja, wenn der Scan ordnungsgemaess und revisionssicher archiviert wird.
Wie lange muessen Wartungsvertraege aufbewahrt werden?
Wenn sie buchungsrelevant sind, gelten die 10 Jahre. Ist es ein Geschaeftsbrief ohne Buchung, koennen 6 Jahre gelten.
Was passiert bei frueher Loeschung?
Bei einer Pruefung koennen Schaetzungen und steuerliche Nachteile entstehen.
Duerfen digitale Dokumente nachtraeglich geaendert werden?
Nein. Aenderungen muessen nachvollziehbar protokolliert werden, damit die Unveraenderbarkeit gewahrt bleibt.
Muessen Lieferscheine auch aufbewahrt werden?
Ja, wenn sie buchungs- oder abrechnungsrelevant sind. Sie gehoeren in vielen Faellen zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.
Wie gehe ich mit WhatsApp-Nachrichten um?
Wenn sie steuerlich relevante Inhalte haben, sollten sie archiviert oder in ein offizielles System ueberfuehrt werden.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlende Unterlagen koennen bei Pruefungen zu Schaetzungen fuehren. Das kann finanzielle Nachteile bedeuten.
Gibt es kuerzere Fristen fuer interne Notizen?
Ja, sofern sie keinen steuerlichen Bezug haben. Sobald ein steuerlicher Bezug entsteht, gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Muss ich Angebote archivieren, wenn kein Auftrag daraus wurde?
Ja, Angebote gelten als Geschaeftsbriefe und muessen in der Regel 6 Jahre aufbewahrt werden.
Gilt die Aufbewahrungspflicht auch fuer digitale Notizen?
Wenn sie steuerlich relevant sind, ja. Reine interne Notizen ohne Bezug sind nicht aufbewahrungspflichtig.
Wie gehe ich mit Cloud-Backups um?
Cloud-Backups muessen genauso aufbewahrt werden wie lokale Daten. Wichtig ist, dass die Daten lesbar bleiben.
Muessen digitale Lieferscheine aufbewahrt werden?
Ja, wenn sie abrechnungs- oder buchungsrelevant sind. Gerade bei Serviceeinsaetzen dienen sie oft als Nachweis.
Duerfen Papierbelege nach dem Scannen weg?
Nur wenn der Scanprozess ordnungsgemaess dokumentiert ist und die digitale Ablage revisionssicher erfolgt.